Allgegenwärtige Gewalt gegen Oppositionelle soll nicht öffentlich werden
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| Mordaufruf an einer Schallschutzwand in Bad Oldesloe |
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| Schmierereien an einem Wohnhaus im Kreis Segeberg |
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| Ein "entglastes" Auto |
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| Nachts kam ein Stein durch diese Haustür geflogen |
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| Ein "entglastes" Auto |
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| Gewaltaufruf |
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| Brandanschlag auf NPD/JN |
Jedoch verschweigen die gleichen Leute, Gewalttaten gegen Nationalisten häufig völlig.
Wenn man das Thema aber näher untersucht und nicht mit den Scheuklappen der Political Correctness herumläuft, stellt sich schnell ein anderes Bild dar:
Viele der angeblich rechten Straftaten sind gar keine, wie sich später in Gerichtsverfahren herausstellt oder aber der Urheber ist unbekannt.
Schaut man aber auf die Straftaten, die gegen nationale Bürger begangen werden, wird man feststellen, daß hier ein nicht unerhebliches Potential an Straftätern vorhanden ist, das weit in die Mitte der Bevölkerung hereinreicht.
Dazu muß man nur einmal eine öffentliche nationale Veranstaltung (z.B Demonstration oder Kundgebung) besuchen.
Alle diejenigen, die noch nicht vollends politisch verblendet sind, werden dann sehr schnell erkennen, welche Gruppe die demokratischen Prinzipien achtet und welche Gruppen mit allen Mitteln grundgesetzlich verbriefte Rechte mit Füßen treten und dabei Ordnungswidrigkeiten und Straftaten begehen. Das Versammlungsgesetz kennt z.B. harte Strafe für Personen, die Versammlungen stören
Nein, eher das Gegenteil ist der Fall. Vielerorts nehmen solche „Demokraten“ ausgerechnet diejenigen in Schutz, die das grundgesetzliche Recht auf Versammlungsfreiheit ablehnen. In Berlin klatschten sogar viele „Demokraten“ Beifall, als eine Gruppe Antifaschisten am 22.3.2007 das Rathaus Treptow stürmten und Stinkbomben auf die NPD-Vertreter warfen.
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| Bericht über eine Sachbeschädigung |
Im Wahlkamf zur Bundestagswahl 2005 wurde ein Direktkandidat der NPD in Schleswig-Holstein sogar zweimal von Antifaschisten beim Verteilen von Informationsmaterial tätlich angegriffen. Dabei wurden ihm zwei Zähne ausgeschlagen. In der etablierten Presse war darüber jedoch nichts zu lesen.
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| Anschlag auf Parteizentrale |
In anderen Bundesländern werden inzwischen sogar schon ganze Gaststätten niedergebrannt, weil dort die NPD verkehrte.
Schwere Straftaten (siehe die hiergezeigten Bilder) gegen Vertreter der NPD kommen immer wieder vor und dürfte den etablierten Pseudodemokraten nicht ungelegen kommen.
In der Presse und sogar in den Polizeimitteilungen ließt man über solche Gewalttaten nur selten etwas. Selbst schwerste Straftaten, wie z.B. der Angriff mit schweren Pflastersteinen auf die Insassen eines NPD-Busses werden in der Presse völlig verschwiegen.
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Von
NPD-Gegnern zerstörter Reisebus aus Lübeck |
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| Große Steine flogen und sollten die Insassen tötlich am Kopf treffen. |
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| Brandanschlag auf Fahrzeug |
¹) Versammlungsgesetz § 21: Wer in der Absicht, nichtverbotene Versammlungen oder Aufzüge zu verhindern oder zu sprengen oder sonst ihre Durchführung zu vereiteln, Gewalttätigkeiten vornimmt oder androht oder grobe Störungen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Demokratie ist verletzlich -
Pseudodemokraten und deren Helfer stoppen!

















