Spenden

Die Altparteien verfügen über unglaubliche Summen, welche sie in Wahlkämpfen und dem sogenannten "Kampf gegen Rechts" verpulvern. Dabei muß sich jeder klar machen, daß diese Gelder unser aller Steuergelder sind, die zum Teil aus höchst fragwürdigen Quellen stammen. Weil wir über solche Quellen nicht verfügen, sind wir auf Ihre Spende angewiesen.

Um Wahlkämpfe zu finanzieren und im täglichen politischen Kampf bestehen zu können, fallen hohe Kosten an, die zu einem großen Teil von unseren Funktionären getragen werden. Unsere Arbeit hängt daher erheblich von ihrem Mitwirken ab. Wenn Sie sich nicht durch Verteilaktionen oder andere Arbeiten einbringen können, dann steht Ihnen der Weg über eine Spende offen.

Bankverbindung:

NPD Landesverband SH
Girokonto-Nr. 5503289
bei der Sparkasse Lübeck
BLZ 230 501 01

NPD Kreisverband Kiel-Plön
Girokonto-Nr. 405 009 151
bei der Sparkasse Kiel
BLZ 130 500 00

NPD Bezirksverband Westküste
Dithmarschen/Steinburg/Pinneberg
Girokonto-Nr. 519 588
bei der Sparkasse Südholstein
BLZ 230 631 29

NPD Kreisverband Lauenburg-Stormarn
Girokonto-Nr. 676675
bei der KSK Herzogtum Lauenburg
BLZ 230 527 50

NPD Kreisverband Lübeck-Ostholstein
Girokonto-Nr. 30008155
bei der Sparkasse Lübeck
BLZ 230 501 01

NPD Kreisverband Nordfriesland
Girokonto-Nr. 10 10 100 31
bei der Sparkasse Westholstein
BLZ 222 500 20

NPD Kreisverband Segeberg-Neumünster
Girokonto-Nr. 15129919
bei der Sparkasse Südholstein
BLZ 230 510 30

Spenden Sie jetzt und helfen Sie, Deutschland besser zu machen. Nur wenn die NPD stark ist, kann sie agieren. Übrigens: Spenden sind steuerlich absetzbar – auch bei der NPD.

Steuerlich gesehen sind Parteispenden Sonderausgaben und können als solche beschränkt abgesetzt werden. Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Parteispenden ist im Einkommenssteuergesetz (EStG) im § 34 g und im § 10 b Abs. 2 geregelt. Bis zu einer Spendenhöhe je Kalenderjahr von 1.650 € für Ledige und 3.000 € für Verheiratete werden Parteispenden unabhängig vom individuellen Steuersatz mit einem Satz von 50 % steuerlich begünstigt. Darüber hinausgehende Beträge sind bis zu einer Höhe von noch einmal 1.650 € für Ledige und 3.300 € für Verheiratete steuerlich absetzbar. Der steuerliche Vorteil hängt dabei vom individuellen Steuersatz ab.
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Verweise

 

 

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