Bei „Musterdemokratin“ Weiher sieht es allerdings anders aus, denn sie hat bereits eine Antwort parat, wie man solche Probleme zukünftig lösen kann. Gegenüber den „Lübecker Nachrichten“ äußerte sich die Kultursenatorin wie folgt: „Meiner Meinung nach wäre es der beste Weg, Parteien, mit denen eine Zusammenarbeit nicht möglich ist, verbieten zu lassen. Die rechtlichen Instrumente dafür stehen zur Verfügung“. So, so, die gute Frau Senatorin möchte also zukünftig Parteien verbieten lassen, mit denen man nicht zusammenarbeiten kann? Hat Frau Weiher schon mal was von Rechtsstaatlichkeit gehört? Eine solche Gleichschaltung wäre das Ende einer lebhaften Demokratie in der auch andere Meinungen zugelassen sein müssen. Letztlich entscheiden die Wähler über die Zusammensetzung der Parlamente und die gewählten Politiker müssen lediglich den Volkswillen umsetzen!
Wir empfehlen Frau Weiher, einen Verbotsantrag zu stellen. Wenn die rechtlichen Instrumente Ihrer Auffassung nach dafür vorhanden sind, dürfte es doch kein Problem sein, oder? Wir sind gespannt auf die Reaktion des Bundesverfassungsgerichts. Sollte ein bundesdeutsches Gericht tatsächlich die Auffassung vertreten, daß Parteien verboten werden können, nur weil man mit ihnen nicht zusammenarbeiten kann, hätten auch wir eine lange Liste mit Parteien parat, mit denen eine Zusammenarbeit aus unserer Sicht nicht möglich erscheint, denn die NPD arbeitet grundsätzlich nicht mit Parteien zusammen, die eine Politik der Multikultur verfolgen und damit das eigene Volk in seiner Existenz bedrohen!
Jörn Lemke